Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist der zentrale Umweltfachbeitrag der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Er wird notwendiger
Bestandteil der Planunterlagen wenn durch ein Vorhaben Eingriffe in den Naturhaushalt oder die Landschaft zu erwarten sind. (z.B. Windparks)
Der LBP erfasst den Zustand des relevanten Natur- und Landschaftsausschnittes, bewertet die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt und das Landschaftsbild und stellt alle erforderlichen Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen in Text und Plan dar.
Aufgrund der rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes und des europäischen Gebietsschutzes wird die Maßnahmenplanung primär von diesen Erfordernissen bestimmt. Sekundär werden weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entwickelt die nicht bereits multifunktional über die Maßnahmen des Arten- und Gebietsschutzes kompensiert werden. Weitere zusätzliche Planungen, wie Gehölzpflanzungen oder landschaftsgestaltende Einbindungen von Objekten in die Landschaft können Bestandteil des LBP sein. Der LBP wird Bestandteil des jeweiligen Fachplans.
Mindestinhalt eines LBP:
Bei Planvorhaben (primär Windenergieanlagen), welche die Qualität des Landschaftsbildes beeinträchtigen können, erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern eine Darstellung und Bewertung aller „sichtbeeinträchtigten“ Landschaftsteile innerhalb eines visuellen Wirkzonenradius.
Diese „sichtbeeinträchtigten Bereiche“ werden über ein GIS-Programm, flächenanteilig für jeden gutachterlich festgelegten Landschaftsbildraum innerhalb des visuellen Wirkzonenradius, unter Nutzung eines digitalen Geländehöhenmodels und unter Berücksichtigung der Biotop- und Nutzungstypen ermittelt. Im Ergebnis des Verfahrens ergibt sich ein Kompensationsäquivalent für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
Beispiel eines Arbeitsschrittes zur Ermittlung "sichtbeeinträchtigter Bereiche" mit einem GIS-Programm.